Berechnung des Rückstufungsschadens
Bei der Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung bemisst sich das Feststellunginteresse nach dem wirtschaftlichen Vorteil, der dem Versicherungsnehmer bei Fortführung seines Versicherungsvertrages in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse erhalten bliebe. Der wirtschaftliche Vorteil beziffert sich nach dem voraussichtlichen Prämienmehraufwand bis zum Erreichen der Schadensfreiheitsklasse mit dem günstigsten Beitragssatz, mit dem der Versicherungsnehmer ohne die Rückstufung nicht belastet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2011 – IV ZB 29/10).
vgl. AG Münster, Hinweis vom 25.03.2026, Az. 60 C 1751/25