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ungeeignet



Unbrauchbarkeit des Gutachtens bei falscher Tatsachengrundlage

"(...) - vorsätzlich oder fahrlässig - für die Schadensbewertung durch den Schadensgutachter bedeutsame Tatsachen verfälscht, unvollständig bezeichnet oder gar nicht erst angegeben werden, wodurch die Schadensschätzung auf tönernen Füßen steht und das Gutachten in aller Regel unbrauchbar wird. (........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 U 46/21
 

Ungeeignetheit eines Gutachtens

"Ist danach bereits ein durch das jetzige Schadensereignis verursachter ersatzfähiger Fahrzeugschaden nicht hinreichend dargetan, ist ferner von vornherein kein Raum für die Zuerkennung der geltend gemachten weiteren Schadenspositionen (Sachverständigenkosten, Ab- und Anmeldekosten sowie Unkostenpausch......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2022 - 7 U 74/22